ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Sie hängen in unseren Geschäftsräumen aus und können bei oder vor der Auftragserteilung angefordert werden.

1. Gegenstand des Unternehmens und Geschäftszeiten:
Unsere Leistungen umfassen Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten sowie Beratung und Betreuung hierüber.
Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 14.30 Uhr.

2. Erteilung und Ausführung des Auftrages
Die Auftragserteilung wird erst dann verbindlich, wenn der Auftrag bei uns schriftlich eingegangen ist.
  2.1. Auftragsfaktoren und Ausführung
Die Auftragsfaktoren sind festzulegen gemäß der Auftragsspezifikation des Unternehmens. Die Ausführung des Auftrages erfolgt auf der Grundlage der Auftragsspezifikation. Falls der Kunde das ihm durch das Unternehmen vorzulegende Formblatt hierzu nicht ausfüllt und zurückreicht, gelten die ”Prinzipien und grundlegende Aspekte unserer Übersetzungsarbeit”.
Der Auftragnehmer sichert eine korrekte, gewissenhafte, sorgfältige und zügige Bearbeitung der ihm erteilten Aufträge zu.

Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, auf Wunsch des Auftraggebers eine Referenzliste vorzulegen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer durch die Erstellung einer durch den Auftraggeber veranlassten Übersetzungsarbeit ein bestehendes Urheberrecht eines Dritten verletzen sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von einer solchen Haftung in vollem Umfang freizustellen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütungsgrundlage ist das jeweils gültige Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind mit Beginn der Geschäftsbeziehungen durch Vorkasse bzw. mit einer Anzahlung und später bei Lieferung netto in bar ohne Abzug zu begleichen, falls nichts Abweichendes vereinbart ist. Die eventuell gewährten Rabatte und Nachlässe gelten nur bei Einhaltung dieses Zahlungsziels. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann auch ein Festpreis angeboten werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft einzuholen.

4. Termin
Der Liefertermin ist jeweils zu vereinbaren. Die Übersetzungsarbeiten sind zu dem vereinbarten Termin zu liefern. Ein verbindlicher Termin erfordert stets eine schriftliche Zusage. Bleibt eine Terminvereinbarung aus, so gelten die branchenüblichen Liefertermine. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine verspätete Lieferung eintreten, die nicht von ihm zu verantworten ist, wie z.B. unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung, Streik, Aufruhr und sonstige Betriebsstörungen (z.B. ungewöhnlich lange Postlaufzeit für die Übermittlung einer Postsendung).

5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt entsprechend der im Angebot und Auftrag vereinbarten Form (z.B. als Papierausdruck, als Datei auf einem Datenträger). Die Dateiformate sind jeweils zu vereinbaren. Die Übermittlung erfolgt ebenfalls entsprechend der Vereinbarung mit gewöhnlicher Post, per Eilboten, per Telefax oder per E-Mail. Teillieferungen sind möglich und zu vereinbaren.

6. Gewährleistung
Die Haftung des Auftragnehmers regelt sich gemäß den einschlägigen Bestimmungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts. Der Auftragnehmer unterhält für die Vermögensschäden, die ausdrücklich auf Übersetzungsfehler zurückzuführen sind, bei der Allianz Versicherungs-AG eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer unterhält außerdem gegen den Verlust der ihm überlassenen Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm und auf dem Postweg etc. eine entsprechende Haftpflichtversicherung, ebenfalls bei der Allianz Versicherungs-AG. Der Auftragnehmer sichert zu, seine beiden o.g. Versicherungen aufrechtzuerhalten.

Im Falle einer eventuellen Reklamation ist der Auftraggeber verpflichtet, unter Angabe der einzelnen Reklamationspunkte eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Die Reklamation ist konkret zu beschreiben und exakt zu begründen. Eine globale Reklamation oder die bloße Behauptung, “die Übersetzung sei nicht in Ordnung/sie sei nicht brauchbar” genügt nicht. Ebenfalls stellen der nicht begründete Austausch von synonymen Begriffen oder eine bloße Umformulierung keine qualifizierte Korrektur dar. Die Korrektur muss sachlich und sprachlich unerlässlich sein. Bei Reklamationen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Kosten einer von ihm auf eigene Initiative hin veranlassten Korrektur von dem Auftragnehmer zu fordern. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung, so sind Wandlung und Schadenersatz ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern. Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zustellung der Übersetzungsarbeit geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch unbegründete Reklamationen entstehenden Kosten zu übernehmen. Der Auftraggeber darf zu den freien Mitarbeitern des Auftragnehmers keinen direkten Kontakt suchen und sie nicht abwerben. Zuwiderhandlungen erfordern eine entsprechende Vertragsstrafe.

7. Geheimhaltung
Alle Aufträge werden vertraulich im Sinne des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses sowie der Datenschutzbestimmungen behandelt.

8. Stornierung
Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers storniert, so sind alle bis zu diesem Zeitpunkt dem Auftragnehmer entstandenen Kosten vom Auftraggeber voll zu tragen.

9.Gerichtsstand
Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund.
Eurolingua und Interlingua Übersetzungen GmbH & Co. KG   FB-Nr.: 7   Erstellt am: 02.01.2015   Geändert: 06.03.2017
 Nach oben